Index
10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §85 Abs2 / Fremdenverkehrsrecht / AbgabenRechtssatz
Keine Folge
Vorschreibung des Tourismusbeitrages für das Jahr 1991 gemäß dem Tir TourismusG.
Der Antragsteller hat es unterlassen, seiner Konkretisierungspflicht nachzukommen und durch nähere Angaben über seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse darzulegen, weshalb die sofortige Entrichtung des vorgeschriebenen Beitrages in der Höhe von S 200,-- für ihn einen unverhältnismäßigen Nachteil iSd §85 Abs2 VfGG darstellen würde.
Schlagworte
VfGH / Wirkung aufschiebendeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1995:B2591.1995Dokumentnummer
JFR_10049177_95B02591_01