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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AsylG 1991 §4;Rechtssatz
Als frühester Zeitpunkt zur Beurteilung, ob es sich bei einer Person um ein "minderjähriges eheliches oder außereheliches Kind" iSd § 4 AsylG 1991 handelt, kommt der Zeitpunkt der Antragstellung in Betracht (hier: Da Minderjährigkeit zu diesem Zeitpunkt nicht gegeben war, mußte nicht geklärt werden, ob Minderjährigkeit im Zeitpunkt der Entscheidung durch die Behörde noch bestehen muß).
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und BeweiseEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995010099.X03Im RIS seit
20.11.2000