RS Vwgh 1997/3/19 95/01/0099

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Veröffentlicht am 19.03.1997
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1991 §4;
AVG §56;
AVG §66 Abs4;

Rechtssatz

Als frühester Zeitpunkt zur Beurteilung, ob es sich bei einer Person um ein "minderjähriges eheliches oder außereheliches Kind" iSd § 4 AsylG 1991 handelt, kommt der Zeitpunkt der Antragstellung in Betracht (hier: Da Minderjährigkeit zu diesem Zeitpunkt nicht gegeben war, mußte nicht geklärt werden, ob Minderjährigkeit im Zeitpunkt der Entscheidung durch die Behörde noch bestehen muß).

Schlagworte

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995010099.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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