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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
BDG 1979 §74 Abs1;Rechtssatz
Ein der Bewilligung des Sonderurlaubes entgegenstehendes dienstliches Interesse ist auch in der Erhaltung des "Betriebsfriedens" gelegen, nämlich die durch die krankheitsbedingte Abwesenheit des Beamten gegebene Überbelastung der sonstigen Mitarbeiter dieser Abteilung nicht durch eine den Beamten begünstigende Personalmaßnahme für einen Zweck aufrechtzuerhalten, der nicht zum Kernbereich der Aufgaben dieser Abteilung gehört (hier: Teilnahme an einem Seminar für abteilungsfremde Materien).
Schlagworte
ErmessenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1994120028.X03Im RIS seit
20.11.2000