RS Vwgh 1997/3/19 94/12/0028

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Veröffentlicht am 19.03.1997
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §74 Abs1;
B-VG Art130 Abs2;

Rechtssatz

Ein der Bewilligung des Sonderurlaubes entgegenstehendes dienstliches Interesse ist auch in der Erhaltung des "Betriebsfriedens" gelegen, nämlich die durch die krankheitsbedingte Abwesenheit des Beamten gegebene Überbelastung der sonstigen Mitarbeiter dieser Abteilung nicht durch eine den Beamten begünstigende Personalmaßnahme für einen Zweck aufrechtzuerhalten, der nicht zum Kernbereich der Aufgaben dieser Abteilung gehört (hier: Teilnahme an einem Seminar für abteilungsfremde Materien).

Schlagworte

Ermessen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1994120028.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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