RS Vwgh 1997/3/19 94/12/0028

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Veröffentlicht am 19.03.1997
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §74 Abs1;

Rechtssatz

Grundsätzlich ist es Aufgabe des Beamten als Antragsteller, nach § 74 Abs 1 BDG 1979 alle für die Erteilung der Begünstigung sprechenden Gründe in zweifelsfreier Weise darzutun. Die Verpflichtung der Dienstbehörde zur amtswegigen Ermittlung des maßgeblichen Sachverhaltes tritt insoweit zurück (Hinweis E 12.12.1983, 83/12/0015).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1994120028.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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