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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Rechtssatz
Aus dem Umstand, daß der Asylwerber zur Vorbereitung seiner Flucht (hier: für zwei Nächte) geheim in sein Elternhaus zurückgekehrt ist, wo er gesucht wurde, folgt noch nicht, daß ihm die subjektive Furcht vor Verfolgung fehlte. Die Behörde hat das Vorbringen ohne Vornahme einer Gesamtschau über die im Kosovo herrschenden allgemeinen Verhältnisse unrichtig bewertet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995010456.X03Im RIS seit
20.11.2000