RS Vwgh 1997/3/19 97/13/0038

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.03.1997
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §295;

Rechtssatz

Der gem § 295 BAO erlassene spätere Bescheid tritt insgesamt und zur Gänze an die Stelle des früheren Bescheides - mag dieser nun rechtswidrigerweise berichtigt worden sein oder nicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997130038.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

21.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten