Index
41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Rechtssatz
Die Furcht des Asylwerbers vor einer Versetzung an die "vorderste Front" oder die Verwendung Wehrdienstpflichtiger oder Grundwehrsoldaten als "Kanonenfutter" setzt voraus, daß sich jene Armee, zu der der Asylwerber einberufen worden ist, in kriegerischer Auseinandersetzung befindet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995010546.X01Im RIS seit
20.11.2000