RS Vwgh 1997/3/19 95/01/0023

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Veröffentlicht am 19.03.1997
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Wird ein im Kosovo lebender Albaner von der Miliz in seinem Elternhaus gesucht, so mangelt es - ohne Hinzutreten weiterer, ins Gewicht fallender Umstände, die einen weiteren Verbleib im Heimatland unerträglich machen könnten - auch unter dem Aspekt der allgemeinen politischen Lage im Kosovo und unter der Annahme, daß diese Verfolgungshandlung aus einem der im Art 1 Abschn A Z 2 der FlKonv genannten Gründe erfolgt ist und Festnahme und Verhör befürchten ließe, dennoch an der für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft erforderlichen Intensität.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995010023.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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