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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Rechtssatz
Wird ein im Kosovo lebender Albaner von der Miliz in seinem Elternhaus gesucht, so mangelt es - ohne Hinzutreten weiterer, ins Gewicht fallender Umstände, die einen weiteren Verbleib im Heimatland unerträglich machen könnten - auch unter dem Aspekt der allgemeinen politischen Lage im Kosovo und unter der Annahme, daß diese Verfolgungshandlung aus einem der im Art 1 Abschn A Z 2 der FlKonv genannten Gründe erfolgt ist und Festnahme und Verhör befürchten ließe, dennoch an der für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft erforderlichen Intensität.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995010023.X01Im RIS seit
20.11.2000