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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AsylG 1991 §20 Abs1;Rechtssatz
Der Verweis der Behörde auf § 15 AVG stellt keine geeignete Antwort auf den vom Bf vorgebrachten Vorwurf der mangelhaften Rückübersetzung seiner in englischer Sprache gemachten Angaben dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995010553.X02Im RIS seit
20.11.2000