Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
LDG 1984 §26;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH B 1995/09/06 95/12/0117 1 (hier: LDG 1984 idF der Nov BGBl 1996/329)Stammrechtssatz
Eine rechtliche Verdichtung, die einen Rechtsanspruch auf inhaltliche Überprüfung der Verleihung eines Leiterpostens auslösen würde, liegt - anders als für die schulfeste LEHRERstelle (Hinweis E 14.6.1995, 94/12/0301) - für die schulfeste LEITERstelle, für die noch andere Gesichtspunkte als die Leistungsfeststellung, der Vorrückungsstichtag, die Verwendungszeit in der betreffenden Schulart und die sozialen Verhältnisse, und zwar vorrangig entscheidend sein müssen, nicht vor. Daß bei vergleichbaren Postenvergaben (Leitungsfunktionen) keine über das spezifische Instrumentarium bzw vorgesehene Verfahren hinausgehende Überprüfung wie im sonstigen Verwaltungsverfahren vorgesehen ist, zeigt sich mittelbar beispielsweise auch aus dem Ausschluß der Parteistellung nach § 15 Abs 1 AusG 1989 bzw auch nach dem OÖ ObjektivierungsG (Hinweis E 25.1.1995, 94/12/0275).
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996120327.X01Im RIS seit
07.06.2001