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L67004 Ausländergrunderwerb Grundverkehr OberösterreichNorm
GebG 1957 §14 TP6 Abs1;Beachte
Besprechung in AnwBl 1997/9, S 674-675;Rechtssatz
Eine Eingabe an die Gemeinde um Ausstellung einer Bestätigung über die Ausweisung des Grundstücks im Flächenwidmungsplan der Gemeinde (sogenannte "Widmungsbestätigung") betrifft die Privatinteressen des Antragsstellers, will der entsprechende Antragsteller doch im Wege der Widmungsbestätigung das Verfahren zur Erlangung einer grundverkehrsbehördlichen Genehmigung bzw einer Negativbestätigung und damit letzten Endes die grundbücherliche Eintragung seines Eigentumsrechtes erleichtern bzw beschleunigen. Immer dann, wenn ein Antragsteller mit einer Eingabe irgendeinen ideellen oder materiellen Vorteil zu erlangen sucht (wozu auch eine Verfahrenserleichterung bzw Verfahrensbeschleunigung gehört), ist das Vorliegen eines Privatinteresses zu bejahen (Hinweis E 27.2.1997, 97/16/0003).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997160035.X03Im RIS seit
20.11.2000