RS Vwgh 1997/3/19 96/12/0045

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Veröffentlicht am 19.03.1997
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Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §20b Abs6 Z2;

Rechtssatz

Ist dem Beamten auf Grund seiner nach objektivem Maßstab ermittelten eingeschränkten finanziellen Möglichkeiten die Beschaffung einer Wohnung in der 20 km-Zone unzumutbar, trifft ihn auch keine Pflicht, sich darum zu bemühen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996120045.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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