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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art144 Abs1 / BescheidLeitsatz
Zurückweisung der Beschwerde eines Strafgefangenen mangels Bescheidcharakters des angefochtenen SchreibensRechtssatz
Das Bundesministerium für Justiz begnügte sich in seinem Schreiben an den Leiter der Justizanstalt Stein mit der Mitteilung, daß die Beschwerde des Strafgefangenen zu aufsichtsbehördlichen Verfügungen nicht Anlaß biete. Auf die Handhabung des Aufsichtsrechts besteht aber kein Rechtsanspruch (VfSlg 3792/1960). Dem vorliegenden Schreiben kommt daher ein individuell-normativer Inhalt nicht zu; es ist kein Bescheid.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Bescheidbegriff, Strafvollzug, AufsichtsrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1995:B406.1995Dokumentnummer
JFR_10049075_95B00406_01