RS Vwgh 1997/3/19 94/12/0107

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Veröffentlicht am 19.03.1997
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

BDG 1979 §40 Abs2;
GehG 1956 §30 Abs2;
GehG 1956 §30 Abs5;
GehG 1956 §30a Abs1 Z3;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 95/12/0092

Rechtssatz

Der Umstand, daß nach der GO der Behörde ohne Vorliegen weiterer Voraussetzungen abweichende Vertretungsregelungen getroffen werden können, bedeutet nicht, daß den damit ermöglichten Personalmaßnahmen jedenfalls - und auf Dauer - nur provisorischer Charakter zukommen könnte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1994120107.X05

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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