RS Vwgh 1997/3/20 95/20/0606

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.03.1997
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1996/04/18 95/20/0295 2

Stammrechtssatz

Vom Vorliegen einer sog inländischen Fluchtalternative kann nicht schon dann ausgegangen werden, wenn sich der Asylwerber nach den Ergebnissen des Ermittlungsverfahrens vor den Behörden seines Heimatlandes versteckt gehalten hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995200606.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

31.12.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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