RS Vwgh 1997/3/20 96/06/0248

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Veröffentlicht am 20.03.1997
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Index

L81705 Baulärm Umgebungslärm Salzburg
L82000 Bauordnung
L82005 Bauordnung Salzburg
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §59 Abs1;
BauPolG Slbg 1973 §9 Abs6;
BauRallg;

Rechtssatz

Bescheiden können auch Pläne zugrundegelegt werden bzw kann der Inhalt einer Baubewilligung ohne Verweis auf einen Plan festgelegt werden. Aus § 9 Abs 6 Slbg BauPolG ergibt sich jedoch nicht, daß der Inhalt eines Bescheides durch einen Verweis auf künftig erst vorzulegende Pläne bestimmt werden könnte.

Schlagworte

Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Diverses BauRallg11/4Inhalt des Spruches DiversesBaubewilligung BauRallg6

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996060248.X01

Im RIS seit

03.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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