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L81705 Baulärm Umgebungslärm SalzburgNorm
AVG §59 Abs1;Rechtssatz
Bescheiden können auch Pläne zugrundegelegt werden bzw kann der Inhalt einer Baubewilligung ohne Verweis auf einen Plan festgelegt werden. Aus § 9 Abs 6 Slbg BauPolG ergibt sich jedoch nicht, daß der Inhalt eines Bescheides durch einen Verweis auf künftig erst vorzulegende Pläne bestimmt werden könnte.
Schlagworte
Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Diverses BauRallg11/4Inhalt des Spruches DiversesBaubewilligung BauRallg6European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996060248.X01Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009