RS Vwgh 1997/3/20 96/06/0067

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Veröffentlicht am 20.03.1997
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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Steiermark
L82000 Bauordnung
L82006 Bauordnung Steiermark
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)

Norm

BauO Stmk 1968 §70a;
BauRallg;
B-VG Art119a Abs5;

Rechtssatz

Die Eigentümer eines von einem baupolizeilichen Auftrag betroffenen Grundstückes, die im diesbezüglichen baupolizeilichen Verfahren (auf Grund der Beurteilung der Eigentumsfrage gem § 38 AVG) nicht als Eigentümer und damit nicht als Partei behandelt wurden, haben ihrerseits die Möglichkeit, in einem allfälligen baupolizeilichen Auftragsverfahren die Frage, wer Eigentümer an der verfahrensgegenständlichen Baulichkeit ist, überprüfen zu lassen (Hinweis E 27.6.1989, 89/05/0037).

Schlagworte

Bindung an die Rechtsanschauung der Vorstellungsbehörde Ersatzbescheid

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996060067.X02

Im RIS seit

03.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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