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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauO Stmk 1968 §70a;Rechtssatz
Die Eigentümer eines von einem baupolizeilichen Auftrag betroffenen Grundstückes, die im diesbezüglichen baupolizeilichen Verfahren (auf Grund der Beurteilung der Eigentumsfrage gem § 38 AVG) nicht als Eigentümer und damit nicht als Partei behandelt wurden, haben ihrerseits die Möglichkeit, in einem allfälligen baupolizeilichen Auftragsverfahren die Frage, wer Eigentümer an der verfahrensgegenständlichen Baulichkeit ist, überprüfen zu lassen (Hinweis E 27.6.1989, 89/05/0037).
Schlagworte
Bindung an die Rechtsanschauung der Vorstellungsbehörde ErsatzbescheidEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996060067.X02Im RIS seit
03.05.2001