RS Vwgh 1997/3/20 96/20/0836

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.03.1997
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 96/20/0837

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/05/25 94/20/0034 1

Stammrechtssatz

Durch die auf Erzählungen Dritter basierende Mutmaßung allein, nach Rückkehr in sein Heimatland (hier: Vietnam) wie andere "Gastarbeiter" in ein "Umerziehungslager" gesteckt zu werden, kann eine konkrete, gegen den Asylwerber gerichtete Verfolgungsmaßnahme (noch) nicht dargetan werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996200836.X01

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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