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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §14 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1997/01/23 95/20/0376 2Stammrechtssatz
Eine Niederschrift, die nicht dem § 14 Abs 2 AVG entspricht, verliert zwar nicht jeglichen Beweischarakter, sie unterliegt jedoch gem § 45 Abs 2 AVG der freien Beweiswürdigung der Beh. Es obliegt dann nicht der Partei, den Gegenbeweis für die Unrichtigkeit des bezeugten Vorganges zu führen, vielmehr hat in diesem Fall die Behörde durch geeignete Ermittlungen von Amts wegen den vollen Beweis über den Inhalt der Amtshandlung darzulegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995200606.X05Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
31.12.2008