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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1995/05/23 94/20/0806 2 (hier: die belBeh kann daher nicht Annahmen über eine Verfolgungspraxis auf der Basis IHR schlüssig erscheinender Motive treffen)Stammrechtssatz
Das Argument eines "rationalen Kosten-Nutzen-Kalküls" des angeblichen Verfolgungsstaates hält einer logischen Überprüfung nicht stand. In Gebieten der bürgerkriegsähnlichen politischen oder ethnisch - religiös bedingten Auseinandersetzungen kann an das Verhalten staatlicher Behörden nicht ohne weiteres jener Maßstab angelegt werden, der in einer gefestigten, nicht durch innere Unruhen erschütterten Demokratie angebracht erscheint. Mit welchen Mitteln ein Staat daher vermeintliche staatsgefährdende Elemente zu bekämpfen versucht, kann nicht mit Hilfe abstrakter Hypothesen beantwortet werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995200606.X03Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
31.12.2008