RS Vwgh 1997/3/20 95/20/0606

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.03.1997
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;
AsylG 1991 §2 Abs2 Z3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/03/23 94/01/0163 2

Stammrechtssatz

Mag auch eine der (in den Gesetzesmaterialien zum Ausdruck kommenden, höchst unterschiedlichen und teilweise schwer miteinander zu vereinbarenden) Intentionen der Umstand gewesen sein, ein unerwünschtes Zweitasyl zu verhindern und keine nomadisierenden Flüchtlingsströme zu schaffen, die von einem Land zum anderen reisen und dort jeweils Asyl suchen, so hat sie jedenfalls im AsylG 1991, worauf es alleine ankommt, keinen Niederschlag gefunden (Hinweis E 24.11.1993, 93/01/0357). An der Verfolgungssicherheit vermag daher der Umstand, daß sich der Asylwerber in einem Drittstaat nur auf der Durchreise befunden hat, nichts zu ändern.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995200606.X04

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

31.12.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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