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L80008 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanNorm
ABGB §492;Rechtssatz
Stellt die Dienstbarkeit des Gehrechtes und Fahrrechtes durch Erstellung, Erhaltung und Benützung eines Weges in bestimmter Breite die Verbindung des Grundstückes des Dienstbarkeitsberechtigten zu der nunmehr im Rahmen der Umlegung geschaffenen öffentlichen Weganlage dar, handelt es sich dabei nicht um eine Dienstbarkeit, die durch die Umlegung gem § 45 Abs 2 Vlbg RPG entbehrlich wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996060232.X01Im RIS seit
20.11.2000