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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art140 Abs7;Rechtssatz
Mit E 5.12.1996, G 9/96 ua, stellte der VfGH ua fest, daß in § 99 Abs 6 lit c StVO idF vor der 19ten StVO-Nov, BGBl 1994/518, die Wortfolge "in Abs 2, 3 oder 4 bezeichnete" verfassungswidrig gewesen sei. Durch diese Feststellung ist dem angefochtenen Bescheid die rechtliche Grundlage entzogen. Die unter Berücksichtigung der als verfassungswidrig festgestellten Wortfolge erfolgte Bestrafung des Beschwerdeführers erweist sich daher als inhaltlich rechtswidrig.
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996020609.X01Im RIS seit
12.06.2001