RS Vwgh 1997/3/21 97/02/0037

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.03.1997
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §57 Abs2;
AVG §63 Abs1;
AVG §66 Abs4;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/11/27 90/07/0102 5

Stammrechtssatz

Wurde gegen einen Mandatsbescheid nicht eine Vorstellung, sondern eine Berufung erhoben, so ist diese als falsches Rechtsmittel zurückzuweisen

(Hinweis E 22.2.1984, VwSlg 11335 A/1984).

Schlagworte

Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997020037.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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