Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §13a;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/02/0204 96/02/0203Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1994/09/21 92/03/0183 2Stammrechtssatz
Eine Verpflichtung der den Alkomattest durchführenden Organe der Straßenaufsicht, dem Betroffenen entsprechende Belehrungen zu erteilen, besteht nicht, ebenso ist es nicht relevant, welchen "Wissensstand" der Beamte hierüber hat.
Schlagworte
Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung BlutalkoholbestimmungFeststellung der Alkoholbeeinträchtigung AlkomatFeststellung der Alkoholbeeinträchtigung AlkotestEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996020202.X03Im RIS seit
12.06.2001Zuletzt aktualisiert am
06.10.2010