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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ABGB §1332;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 96/19/3673Rechtssatz
Bei Anlegung des bei beruflichen rechtskundigen Parteienvertretern gebotenen strengeren Maßstabes hätte es im konkreten Fall die dem Vertreter der antragstellenden Partei obliegende Sorgfaltspflicht erfordert, den vom VwGH erteilten Mängelbehebungsauftrag aufforderungsgemäß zu erfüllen und sich gegebenenfalls von der einschlägigen Judikatur des VwGH zur (mangelhaften) Erfüllung von Mängelbehebungsaufträgen zu überzeugen. Das behauptete - in der Annahme des Beschwerdevertreters, es sei zur Erfüllung des Mängelbehebungsauftrages ausreichend, lediglich EINE Ausfertigung der Beschwerde anwaltlich zu unterfertigen, gelegene - Mißverständnis wäre daher nicht bloß auf einen minderen Grad des Versehens zurückzuführen.
Schlagworte
MängelbehebungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996193672.X03Im RIS seit
03.04.2001