RS Vwgh 1997/3/24 95/19/0894

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Veröffentlicht am 24.03.1997
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;
AufG 1992 §6 Abs2;
FrG 1993 §36 Abs2;
FrG 1993 §54;

Rechtssatz

Hat der Aufenthaltsbewilligungswerber vorgebracht, er werde in seiner Heimat aus religiösen Gründen verfolgt, ohne jedoch einen Asylantrag gestellt zu haben, so darf die Aufenthaltsbehörde zu Recht von der Möglichkeit der Rückkehr des Fremden in seinen Heimatstaat ausgehen (Hinweis EB E 24.1.1997, 96/19/3402).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995190894.X04

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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