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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Rechtssatz
Hat der Aufenthaltsbewilligungswerber vorgebracht, er werde in seiner Heimat aus religiösen Gründen verfolgt, ohne jedoch einen Asylantrag gestellt zu haben, so darf die Aufenthaltsbehörde zu Recht von der Möglichkeit der Rückkehr des Fremden in seinen Heimatstaat ausgehen (Hinweis EB E 24.1.1997, 96/19/3402).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995190894.X04Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009