RS Vwgh 1997/3/24 95/19/0902

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Veröffentlicht am 24.03.1997
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AufG 1992 §6 Abs2;
AufG Anzahl der Bewilligungen 1995 §3 Z4;
AVG §56;
FrG 1993 §14 Abs3;

Rechtssatz

§ 3 Z 4 der V BGBl Nr 1995/408 ist dahingehend zu verstehen, daß es nicht auf einen beliebigen Zeitpunkt vor der aufenthaltsrechtlich relevanten Einreise ankommen kann, sondern auf jenen Einreisevorgang, der für den Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung die Grundlage bildet.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995190902.X01

Im RIS seit

02.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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