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41 Innere AngelegenheitenNorm
B-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungLeitsatz
Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Verhängung eines Aufenthaltsverbotes und den Ausschluß der aufschiebenden Wirkung einer allfälligen Berufung mangels InstanzenzugserschöpfungRechtssatz
Der angefochtene Bescheid kann zufolge §70 Abs1 FremdenG mit Berufung an die Sicherheitsdirektion bekämpft werden; das gilt auch für den auf §64 Abs2 AVG gestützten Ausspruch über die Ausschließung der aufschiebenden Wirkung, weil dieser demselben Rechtszug unterliegt wie der Ausspruch in der Hauptsache (vgl. VfSlg. 8607/1979).
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Instanzenzugserschöpfung, Fremdenrecht, Wirkung aufschiebendeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1995:B2284.1995Dokumentnummer
JFR_10049075_95B02284_01