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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
VwRallg;Rechtssatz
Daß sich der Empfänger am Tag der Hinterlegung und an dem der Hinterlegung des Schriftstückes folgenden Wochenende an der Abgabestelle nicht aufgehalten hat, um sich am neuen Wohnort einzurichten und die (bisherige) Wohnung erst später endgültig zu räumen, nimmt der bisherigen Wohnung vor dem Tag der endgültigen Wohnungsräumung nicht den Charakter einer Abgabestelle iSd § 4 ZustG.
Schlagworte
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 AbgabestelleEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995191302.X01Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
13.08.2010