RS Vwgh 1997/3/24 95/19/1302

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Veröffentlicht am 24.03.1997
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VwRallg;
ZustG §4;

Rechtssatz

Daß sich der Empfänger am Tag der Hinterlegung und an dem der Hinterlegung des Schriftstückes folgenden Wochenende an der Abgabestelle nicht aufgehalten hat, um sich am neuen Wohnort einzurichten und die (bisherige) Wohnung erst später endgültig zu räumen, nimmt der bisherigen Wohnung vor dem Tag der endgültigen Wohnungsräumung nicht den Charakter einer Abgabestelle iSd § 4 ZustG.

Schlagworte

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Abgabestelle

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995191302.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

13.08.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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