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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §24 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 96/19/3673Rechtssatz
Der Argumentation des Antragstellers kann im vorliegenden Fall nicht gefolgt werden, wonach in der Judikatur des VwGH hinsichtlich mangelhaft erfüllter Mängelbehebungsaufträge ein unvorhergesehenes Ereignis iSd § 46 VwGG erblickt werden könnte. Bei genauem Studium des Mängelbehebungsauftrages vor dem Hintergrund des VwGG und der ständigen Rechtsprechung war die Fiktion der Zurückziehung der Beschwerde bei Nichterfüllung des Auftrages gemäß § 34 Abs 2 VwGG sowohl vorhersehbar als auch - durch eine dem Auftrag entsprechende Mängelbehebung - abwendbar.
Schlagworte
MängelbehebungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996193672.X01Im RIS seit
03.04.2001