RS Vwgh 1997/3/24 96/19/3672

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Veröffentlicht am 24.03.1997
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

ABGB §1297;
VwGG §34 Abs2;
VwGG §46 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 96/19/3673

Rechtssatz

Leichte Fahrlässigkeit des Parteienvertreters hindert die Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht, wenn es dem VwGH glaubhaft erscheint, daß der einschreitende Rechtsanwalt die Berichterverfügung mißverstanden hat und nur dadurch dem Verbesserungsauftrag nicht rechtzeitig nachkommen konnte (Hinweis B 13.2.1986, 85/06/0208, VwSlg 12023 A/1986).

Schlagworte

Mängelbehebung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996193672.X02

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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