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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §35;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1995/12/15 95/21/0046 3Stammrechtssatz
Wurde dem Rechtsanwalt auf seine telefonische Anfrage bei der Behörde mitgeteilt, daß der Zustellvorgang des von ihm urgierten Bescheides bereits im Gange sei und bringt der Rechtsanwalt am selben Tag per Telefax bei der sachlich in Betracht kommenden Oberbehörde einen Antrag gemäß § 73 Abs 2 AVG ein, so ist ein solches Vorgehen durch den Rechtsanwalt als mutwillig anzusehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995191711.X06Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
09.02.2012