RS Vwgh 1997/3/25 96/05/0291

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Veröffentlicht am 25.03.1997
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Index

L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Oberösterreich
L81704 Baulärm Umgebungslärm Oberösterreich
L82000 Bauordnung
L82004 Bauordnung Oberösterreich
L82304 Abwasser Kanalisation Oberösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
BauO OÖ 1976 §61 Abs1;
BauO OÖ 1994 §24;
BauRallg;

Rechtssatz

Bei der im Zusammenhang mit der Erlassung eines baupolizeilichen Auftrages nach § 61 OÖ BauO 1976 zu beurteilenden Frage der Bewilligungsfähigkeit des betroffenen Objektes ist von der maßgebenden Rechtslage auszugehen. Diese Rechtslage ist bei Verfahren, in denen der Abtragungsauftrag nach dem 1.1.1995 ergeht, die seit 1.1.1995 in Kraft stehende OÖ BauO 1994.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996050291.X02

Im RIS seit

03.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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