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L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §56;Rechtssatz
Bei der im Zusammenhang mit der Erlassung eines baupolizeilichen Auftrages nach § 61 OÖ BauO 1976 zu beurteilenden Frage der Bewilligungsfähigkeit des betroffenen Objektes ist von der maßgebenden Rechtslage auszugehen. Diese Rechtslage ist bei Verfahren, in denen der Abtragungsauftrag nach dem 1.1.1995 ergeht, die seit 1.1.1995 in Kraft stehende OÖ BauO 1994.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996050291.X02Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009