RS Vwgh 1997/4/8 95/07/0174

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Veröffentlicht am 08.04.1997
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §105 Abs1 litm;
WRG 1959 §15 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):95/07/0178 95/07/0184 95/07/0180

Rechtssatz

Einwendungen des Fischereiberechtigten gegen ein Projekt (hier: Erhöhung der Wehrkrone) können sich nur gegen dieses und nicht gegen bereits vorliegende Berechtigungen richten (Hinweis E 30.9.1986, 86/07/0026). Diese Einschränkung besteht jedoch nicht bezüglich der von den Wasserrechtsbehörden zu berücksichtigenden öffentlichen Interessen, insbesondere der ökologischen Funktionsfähigkeit der Gewässer (§ 105 Abs 1 lit m WRG).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995070174.X11

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

07.01.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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