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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §105 Abs1 litm;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):95/07/0178 95/07/0184 95/07/0180Rechtssatz
Einwendungen des Fischereiberechtigten gegen ein Projekt (hier: Erhöhung der Wehrkrone) können sich nur gegen dieses und nicht gegen bereits vorliegende Berechtigungen richten (Hinweis E 30.9.1986, 86/07/0026). Diese Einschränkung besteht jedoch nicht bezüglich der von den Wasserrechtsbehörden zu berücksichtigenden öffentlichen Interessen, insbesondere der ökologischen Funktionsfähigkeit der Gewässer (§ 105 Abs 1 lit m WRG).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995070174.X11Im RIS seit
12.11.2001Zuletzt aktualisiert am
07.01.2019