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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §56;Rechtssatz
Aus der im E des VwGH vom 20.3.1986, 85/07/0009, und des E des VwGH vom 12.3.1991, 87/07/0015, geäußerten Rechtsansicht, daß nicht der Zeitpunkt des Erlöschens des Wasserbenutzungsrechtes, sondern jener der Erlassung des Bescheides nach § 29 Abs 1 WRG maßgebend ist, darf nicht abgeleitet werden, daß entgegen der ständigen Rechtsprechung des VwGH (Hinweis E 20.2.1997, 96/07/0204; E 28.2.1996, 95/07/0079; E 13.12.1994, 91/07/0098) auch der bloße Umstand der Erfüllung erstinstanzlich vorgeschriebener letztmaliger Vorkehrungen auf den Inhalt des Berufungsbescheides Einfluß zu nehmen hätte.
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Inhalt der Berufungsentscheidung Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der RechtskraftEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996070153.X03Im RIS seit
12.11.2001