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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §26 Abs3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH B 1995/01/26 94/19/1416 1Stammrechtssatz
Die Frage, zu welchem Zeitpunkt der Beschluß über die Bewilligung der Verfahrenshilfe bzw der Bescheid über die Bestellung des Rechtsanwaltes dem Bf selbst zugestellt wird, ist für den Fristenlauf iSd § 26 Abs 3 erster Satz VwGG ohne Belang.
Schlagworte
Versäumung der Einbringungsfrist siehe VwGG §26 Abs1 Z1 (vor der WV BGBl. Nr. 10/1985: lita) sowie Mangel der Rechtsfähigkeit Handlungsfähigkeit Ermächtigung des EinschreitersEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997070050.X02Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
09.02.2012