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L8 Boden- und VerkehrsrechtNorm
B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragLeitsatz
Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung von Teilen des Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Aspach (Grünlandwidmung eines zum Schotter- und Kiesabbau geeigneten Grundstücks) mangels Legitimation; Verwaltungsrechtsweg zumutbarRechtssatz
Nach §4 Abs1 Z2 litk Oö Natur- und LandschaftsschutzG 1982, LGBl. 80/1982 idF LGBl. 2/1995, bedürfen "die Eröffnung und die Erweiterung von Steinbrüchen, von Sand-, Lehm- oder Schotterentnahmestellen, ausgenommen jeweils eine Entnahmestelle bis zu einer Größe von 500 m2 für den Eigenbedarf eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes", einer Bewilligung nach diesem Gesetz. Solche Anträge sind gemäß §11a Oö Natur- und LandschaftsschutzG 1982 abzuweisen, "wenn das Vorhaben mit einem rechtswirksamen Flächenwidmungsplan der Gemeinde in Widerspruch steht". Den Angaben der Antragsteller zufolge ist ein solches Verfahren bereits anhängig.
Den Antragstellern steht es frei, gegen einen über ihren Antrag nach §4 Oö Natur- und LandschaftsschutzG 1982 erlassenen Bescheid nach Erschöpfung des verwaltungsbehördlichen Instanzenzuges Beschwerde bei den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts zu erheben.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Flächenwidmungsplan, NaturschutzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1995:V151.1995Dokumentnummer
JFR_10049074_95V00151_01