RS Vwgh 1997/4/8 96/07/0083

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Veröffentlicht am 08.04.1997
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §63 Abs3;
AVG §66 Abs4;

Rechtssatz

Weder die Unklarheit noch der Mangel der Stichhältigkeit der Begründung einer Berufung kann dem Fehlen einer solchen Begründung gleichgesetzt werden (Hinweis E 23.2.1993, 92/08/0193).

Schlagworte

Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996070083.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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