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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §63 Abs3;Rechtssatz
Weder die Unklarheit noch der Mangel der Stichhältigkeit der Begründung einer Berufung kann dem Fehlen einer solchen Begründung gleichgesetzt werden (Hinweis E 23.2.1993, 92/08/0193).
Schlagworte
Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996070083.X01Im RIS seit
20.11.2000