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L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §15;Rechtssatz
Aus dem Hinweis auf den letzten ruhigen Besitzstand in § 54 Abs 2 Tir FlVfLG 1978 ist auf den Vorrang jüngerer Urkunden vor älteren nicht zu schließen. Für die Ableitung der wahren Rechtsverhältnisse kann Teilwaldrechten vom Zeitpunkt ihrer Begründung oder erstmaligen historischen Feststellbarkeit her bis zur Gegenwart haben darüber aussagende Urkunden gleichen Rang, weil sie den Bestand des Rechtes und seine Zugehörigkeit zu einer Liegenschaft zum gegenwärtigen Zeitpunkt tauglich nur in Form einer möglichst weitgehend geschlossenen Kette erweisen können.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1994070093.X03Im RIS seit
20.11.2000