RS Vwgh 1997/4/8 96/07/0195

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Veröffentlicht am 08.04.1997
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §111 Abs3;
WRG 1959 §12 Abs2;

Rechtssatz

Werden durch ein wasserrechtlich bewilligungspflichtiges Vorhaben bestehende Rechte iSd § 12 Abs 2 WRG betroffen, dann ist die Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung - vom Fall der Einräumung von Zwangsrechten abgesehen - nur zulässig, wenn der Inhaber des betroffenen bestehenden Rechtes dem Eingriff in sein Recht zustimmt (Hinweis E 12.2.1991, E 90/07/0090, VwSlg 13377 A/1991).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996070195.X01

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

19.07.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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