Index
L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
AVG §8;Rechtssatz
Hat vor Erlassung des angefochtenen Bescheides betreffend die Feststellung von Teilwaldrechten ein Eigentümerwechsel stattgefunden, so hat die die Nachfolge regelnde Bestimmung des § 75 Abs 3 Tir FlVfLG 1978 zur Folge, daß der angefochtene Bescheid die Rechtsstellung des früheren Eigentümers nicht berühren konnte, da ihm die anhängige Berufung nicht mehr zugerechnet werden durfte. Damit konnte der frühere Eigentümer durch den angefochtenen Bescheid in subjektiv-öffentlichen Rechten nicht verletzt werden, was der meritorischen Erledigung seiner Beschwerde entgegensteht (Hinweis B 14.9.1993, 91/07/0126).
Schlagworte
Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger ZustellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1994070093.X01Im RIS seit
20.11.2000