RS Vwgh 1997/4/8 95/07/0174

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Veröffentlicht am 08.04.1997
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §111;
WRG 1959 §15 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):95/07/0178 95/07/0184 95/07/0180

Rechtssatz

Fischereirechte haben zwar im wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren unter den Voraussetzungen des § 15 WRG Berücksichtigung zu finden, sie stehen jedoch der Bewilligung grundsätzlich nicht entgegen. Der Fischereiberechtigte kann somit nicht verlangen, daß eine nachgesuchte Wasserbenutzung überhaupt nicht stattfindet und anstelle der projektierten eine völlig andere Anlage errichtet werde (Hinweis E 22.6.1993, 93/07/0058).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995070174.X08

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

07.01.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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