Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §63 Abs3;Rechtssatz
Die Aussichtlosigkeit der Begründung einer Berufung kann dem Fehlen des in § 63 Abs 3 AVG als Zulässigkeitsvoraussetzung statuierten begründeten Berufungsantrages nicht gleichgehalten werden.
Schlagworte
Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996070083.X02Im RIS seit
20.11.2000