RS Vwgh 1997/4/8 96/07/0207

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Veröffentlicht am 08.04.1997
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §15 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/07/0208

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/06/22 93/07/0058 2

Stammrechtssatz

Die - wenn auch durch Gutachten sachlich untermauerten - Interessen Fischereiberechtigter können die Versagung eines wasserrechtlich zu bewilligenden Projektes auch dann nicht rechtfertigen, wenn dies deren einzig wirksamen Schutz bedeutete.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996070207.X04

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

03.03.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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