RS Vwgh 1997/4/8 96/07/0206

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Veröffentlicht am 08.04.1997
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

AVG §42 Abs1;
WRG 1959 §107 Abs1;
WRG 1959 §107 Abs2;
WRG 1959 §60;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/07/0214

Rechtssatz

Die Frage der Einräumung von Zwangsrechten zulasten eines Dritten stellt sich nicht, wenn dieser gegen das Vorhaben und die Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung keinen Einwand erhoben hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996070206.X03

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

22.03.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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