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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §42 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/07/0214Rechtssatz
Die Frage der Einräumung von Zwangsrechten zulasten eines Dritten stellt sich nicht, wenn dieser gegen das Vorhaben und die Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung keinen Einwand erhoben hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996070206.X03Im RIS seit
12.11.2001Zuletzt aktualisiert am
22.03.2012