RS Vwgh 1997/4/8 96/07/0195

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Veröffentlicht am 08.04.1997
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §103 litb;
WRG 1959 §5;

Rechtssatz

Die Berechtigung zur Stellung eines Antrages auf Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung ist nicht vom Liegenschaftseigentum und damit auch nicht von der Zustimmung eines Miteigentümers abhängig.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996070195.X02

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

19.07.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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