Index
62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §12 Abs6 litc idF 1993/817;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 96/08/0216 E 8. September 1998Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1997/02/11 96/08/0272 1Stammrechtssatz
Die Anknüpfung des § 12 Abs 9 AlVG an den Umsatzsteuerbescheid bedeutet, daß der Bezieher von Arbeitslosengeld und jene Person ident sein müssen, die als Unternehmer Adressat des Umsatzsteuerbescheides ist (hier: Eine Rechtsgrundlage dafür, die Umsätze der GmbH für Zwecke der Arbeitslosenversicherung ihrem Geschäftsführer bzw einem Gesellschafter zuzurechnen, läßt sich dem AlVG nicht entnehmen).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996080237.X01Im RIS seit
18.10.2001