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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §37;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):95/07/0178 95/07/0184 95/07/0180Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1994/12/13 91/07/0130 4 VwSlg 14179 A/1994Stammrechtssatz
Aus § 111a WRG 1959 ergibt sich, daß die Wasserrechtsbehörde den Sachverhalt soweit zu klären hat, um beurteilen zu können, ob und gegebenenfalls bei Einhaltung welcher Auflagen das Vorhaben grundsätzlich einer Genehmigung zugänglich ist, was auch eine so geartete Sachverhaltsermittlung bedingt, die es ermöglicht, über Einwendungen gegen die grundsätzliche Zulässigkeit des Vorhabens abzusprechen.
Schlagworte
Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995070174.X01Im RIS seit
12.11.2001Zuletzt aktualisiert am
07.01.2019