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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §13 Abs3;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 96/07/0174Rechtssatz
Hat die Partei behauptet, den ihr erteilten Mängelbehebungsaufträgen vollständig nachgekommen zu sein, dann obliegt es der Behörde, in einem dessenungeachtet auf Zurückweisung der Anträge nach § 13 Abs 2 PMG lautenden Bescheid die Unvollständigkeit oder unzureichende Beschaffenheit der Angaben, Unterlagen oder Probenmengen für die Beurteilung auf der Basis konkreter, auf den Einzelfall bezugnehmender Sachverhaltsfeststellungen nachvollziehbar darzustellen.
Schlagworte
Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Verbesserungsauftrag Nichtentsprechung ZurückweisungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996070173.X01Im RIS seit
03.04.2001