RS Vwgh 1997/4/8 96/07/0173

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Veröffentlicht am 08.04.1997
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
80/05 Pflanzenschutz Schädlingsbekämpfung

Norm

AVG §13 Abs3;
AVG §37;
AVG §58 Abs2;
AVG §60;
PMG §13 Abs2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 96/07/0174

Rechtssatz

Hat die Partei behauptet, den ihr erteilten Mängelbehebungsaufträgen vollständig nachgekommen zu sein, dann obliegt es der Behörde, in einem dessenungeachtet auf Zurückweisung der Anträge nach § 13 Abs 2 PMG lautenden Bescheid die Unvollständigkeit oder unzureichende Beschaffenheit der Angaben, Unterlagen oder Probenmengen für die Beurteilung auf der Basis konkreter, auf den Einzelfall bezugnehmender Sachverhaltsfeststellungen nachvollziehbar darzustellen.

Schlagworte

Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Verbesserungsauftrag Nichtentsprechung Zurückweisung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996070173.X01

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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